Hilfsmittel, Pflegehilfsmittelbedarf, Pflegehilfsmittel, Qualitätsprüfung, MDK, Pflegestufenablehnung, Hilfe bei Pflegestufenablehnung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Begutachtungsrichtlinien, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren,
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Ambulante Pflegeeinrichtungen

Ambulante Pflegeeinrichtungen werden durch die zahlreichen Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes permanent vor neue Herausforderungen gestellt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Einführung eines grundlegend  Pflegebedürftigkeitsbegriffes sowie den Änderungen der Qualitätsanforderungen oder die Umsetzung einer entbürokratisierten Pflegedokumentation (SIS®).

Die kontinuierliche Erfüllung qualitätssichernder gesetzlicher Vorgaben, aber auch die Berücksichtigung von veränderlichen Patientenstrukturen und dadurch bedingten Leistungsentwicklungen, erfordern ein hohes Maß an Wissen, Flexibilität und Akzeptanz aller in der ambulanten Pflege beschäftigten Mitarbeitenden.

Auch der sich ebenfalls gewandelte Arbeitsmarkt steht im Fokus. Der bereits reale und sich weiter verschärfende Pflegenotstand ist das Ergebnis einer langjährig vorhersehbaren Entwicklung. Er stellt gerade ambulante Pflegeeinrichtungen vor fast unlösbare Herausforderungen. Eine erforderliche Kontinuität wie auch eine gleichbleibende Qualität garantieren zu können, ist in den etablierten Versorgungsstrukturen kaum mehr möglich.

Daraus ergibt sich die Frage, wie der gesetzlich forcierte und pflegebedürftigen Menschen gerecht werdende Grundsatz „ambulant vor stationär“ praktisch bedarfsgerecht und in qualitativer Weise noch umgesetzt werden kann.

So sind der Bestand und der Erfolg eines Unternehmens ganz wesentlich von anhaltend motivierten Mitarbeitenden abhängig. Das wird aussichtsreich nur dann umzusetzen sein, wenn neben einem innovativen wie auch wertschätzenden Teamklima aktuell auf neues und dem Stand der pflegefachlichen Erkenntnisse entsprechendes Wissen zugegriffen und angewendet werden kann. Wissensvermittlung als Sicherung angestrebter Pflegequalität und zeitgemäßen personellen Handelns benötigt auf allen unternehmerischen Ebenen kontinuierliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Nutzen Sie die vorliegenden Erfahrungen und Kompetenzen für die

  • Qualitätsmanagement-Entwicklung, die Prüfung vorhandener Instrumente und die Bewertung deren Wirksamkeit
  • Entwicklung/Erarbeitung neuer Instrumente zur Sicherung eines zielgerichteten Qualitätsmanagementsystems
  • Bewertung interner Organisationsstrukturen
  • Durchführung interner Qualitätsaudits (auf Grundlage der Pflegetransparenzvereinbarung [ambulant]) sowie der QPR ambulant), Auswertung der Ergebnisse, Erläuterung daraus resultierender Maßnahmen
  • Inhaltliche Prüfung/Bewertung ergangener Qualitäts-/Transparenzberichte
  • Inhaltliche und formelle Unterstützung bei ggf. erforderlichen Widerspruchsschreiben für die Einrichtung nach erfolgter Qualitätsprüfung
  • Entwicklung erforderlicher Maßnahmen nach Qualitätsprüfungen und ggf. umzusetzenden Hinweisen
  • Teambildende Maßnahmen/ Vermittlung von Supervision zur Teamentwicklung
  • Vorbereitung u. Durchführung regelmäßiger individueller Fortbildungen zu vereinbarten Themen aus dem Bereich der Pflege für Fachpersonenl/ Pflegeassistenz
  • Systemische Beratungsangebote für Pflegeteams, aber auch für Patienten/ Angehörige
  • Organisationsentwicklung und Implementierung von Unternehmenskulturen

Betriebliche Beratung und Weiterbildungen sind unter bestimmten Umständen förderfähig. Sprechen Sie uns bitte, wenn Sie auch daran Interesse haben, gerne an.

Bei Interesse an unseren Angeboten nutzen Sie bitte für eine erste Kontaktaufnahme unsere E-Mailadresse, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

Über folgende Möglichkeiten können Sie uns erreichen.

Sachverständigenbüro Pflege Leipzig
Giebnerstraße 13
04279 Leipzig