Hilfsmittel, Pflegehilfsmittelbedarf, Pflegehilfsmittel, Qualitätsprüfung, MDK, Pflegestufenablehnung, Hilfe bei Pflegestufenablehnung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Begutachtungsrichtlinien, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren,
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Beratungsangebote für stationäre Pflegeeinrichtungen

Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Ergebnisse erfahren in der Öffentlichkeit eine stärkere Wahrnehmung als in der bisherigen Vergangenheit. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen sollten daher bestrebt sein, gute bis sehr gute Ergebnisse einer Qualitätsprüfung in ihrer Außendarstellung hervorheben zu können. Die Ergebnisse von gesetzlich normierten Qualitätsprüfungen lassen sich zumindest als Marketing-Instrument nutzen.

Auch stationäre Pflegeeinrichtungen sehen sich ständigen gesetzlichen Veränderungen gegenüber, die kontinuierliche Veränderungsprozesse bewirken. Jüngstes Beispiel dafür wird die Einführung bzw. Umsetzung des Personalbemessungsinstruments nach § 113c SGB XI. Gleichzeitig erleben die stationären Pflegeeinrichtungen einen sich stetig vollziehenden Strukturwandel der Bewohner*Innen. Damit verbunden sind enorme Herausforderungen, die neben dem alltäglichen Geschäft zu bewältigen sind. Hinzu kommt die Sorge um eine kontinuierliche Dienstplanabsicherung, da der Pflegenotstand nicht erst seit der Corona-Pandemie auch in der stationären Pflege nicht mehr wegzudiskutieren ist.

Häufig beklagen die Mitarbeitenden eine unaufhaltsame Verdichtung ihrer Arbeitsaufgaben, die nicht selten externen Qualitätsanforderungen geschuldet sind. Hinzu tritt eine sich weiter anspannende Arbeitsmarktsituation durch den zunehmenden Mangel an gut ausgebildetem, qualifiziertem und motiviertem Personal in der Pflege, der sich zusätzlich erschwerend auswirkt, wurde bereits erwähnt.

Qualität wird aussichtsreich nur dann durchzusetzen sein, wenn die Mitarbeitenden nicht nur motiviert arbeiten können, sondern gleichfalls über erforderliches fachliches Wissen verfügen und dieses stets zielgerichtet einsetzen können. Wissensvermittlung, als Sicherung angestrebter Pflegequalität, benötigt kontinuierliche Weiterbildung.

Wir stellen unsere Erfahrungen und Kompetenzen insbesondere zu folgenden Themenbereichen zur Verfügung:

  • Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger individueller Fortbildungen für Pflegefachkräfte sowie Pflegehelfer/innen zu von den Einrichtungen aus-gewählten Themen
  • Teambildende Maßnahmen/Vermittlung Supervision zur Teamentwicklung, systemische Beratung
  • Entwicklung/Erstellung neuer Instrumente zur Sicherung eines zielgerichteten Qualitätsmanagementsystems
  • Beurteilung/Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz interner Organisationsstrukturen und Qualitätsmanagementsysteme
  • Durchführung interner Qualitätsaudits, Auswertung der Ergebnisse, Maßnahmenpläne etc.
  • Inhaltliche und formelle Hilfestellung bei ggf. notwendigen Widersprüchen der Einrichtung nach erfolgter Qualitätsprüfung
  • Beratung in der Organisationsentwicklung (z.B. Einführung und Umsetzung neuer konzeptueller Bausteine, Entwicklung und Implementierung von Organisationskulturen und Organisationsethik etc.).

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte einfach und bequem unsere E-Mailadresse.

 

Über folgende Möglichkeiten können Sie uns erreichen.

Sachverständigenbüro Pflege Leipzig
Giebnerstraße 13
04279 Leipzig